Mitglied werden!

Experten gehören zusammen

Mitglied werden im
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Niedersachsen-Bremen e. V.

Wir bieten den passenden Rahmen für ihren Erfolg.

Als Verbandsmitglied profitieren Sie von umfangreichen Serviceleistungen und Angeboten!

Harald Kusserow, Präsident des Verbandes
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e. V.

Eine Starke Gemeinschaft

"Für mich selbstverständlich: Unternehmer gehören in den Unternehmerverband!
Schließlich möchte ich aktiv die Zukunft mitgestalten."

Vorteile

Als qualifiziertes Unternehmen können Sie von den vielfältigen Vorteilen einer Mitgliedschaft im Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus profitieren.

Vorteil 1 - Geld verdienen

Schnelle, praxisgerechte Beratung
Durch fachkundige Partner werden Sie in vielen Fragen des betrieblichen Alltags beraten. Wir bündeln Wissen rund um das Unternehmen, auf das Sie als Verbandsmitglied zugreifen können.

Ihre Ansprechpartner im Landesverband unterstützen Sie schnell in der Klärung von komplexen Detailfragen oder Arbeitshilfen für den betrieblichen Alltag. Und natürlich vermitteln wir Ihnen auch kompetente Experten und Sachverständige.

Ihr gutes Recht
Mitglieder erhalten juristische Unterstützung zu Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.

Günstiger Einkaufen
Jeder Unternehmer ist ein guter Einkäufer. Durch die gebündelte Kaufkraft unserer BAMAKA AG können Sie nochmals profitieren: Das gilt für Transporter, LKW und PKW der verschiedenen Hersteller, für Baumaschinen, Diesel, Geräte, Dienstleistungen und vieles mehr.

Sich und sein Team fit und gesund halten
Die Kooperation des VGL mit dem Firmenfitnessanbieter Hansefit bietet unschlagbare Konditionen. Angebote von mehr als 1500 Fitnesstudios und Schwimmbäder stehen Ihnen offen: www.hansefit.de.

Reduzierung der Versicherungsprämien
Versicherungs-Rahmenverträge, die genau auf die Branchenbelange ausgerichtet sind, zahlen sich aus: Sie können bis zu 30 Prozent Ihrer Versicherungsprämie sparen.

Größere finanzielle Freiheit
Durch Rahmenvereinbarungen mit Versicherungen und Banken können Sie Ihre Kreditlinie spürbar entlasten: Bürgschaften bei Kreditaufnahme, für Vertragserfüllungs- und Garantiebürgschaften.

Und Sie sparen noch mehr: zum Beispiel mit geringeren Seminargebühren bei der Weiterbildung. Die Vorteile stehen für alle bereit – für die kleinen Mitgliedsunternehmen genauso wie für die größeren Betriebe.

Vorteil 2 -  Bedeutung im Markt

Der Markt des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Damit es für die Fachbetriebe weiter aufwärts geht, wurden die unterschiedlichsten Maßnahmen erfolgreich gestartet und Kooperationspartner im Sinne der einzelnen Unternehmen gefunden.

Den Markt gezielt fördern
Durch langfristige Strategien wird der grüne Markt von uns konsequent gefördert und ausgebaut: Auch Sie können dabei sein und sich Ihren Kunden präsentieren.

Den Markt erschließen
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbetriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wird professionell betrieben. Die Image- und PR-Kampagne sorgt für neue Aufträge im Privatmarkt und die Kampagne "Grün in die Stadt" zielt auf den Markt für öffentliches Grün. Davon profitiert jedes einzelne Mitglied Tag für Tag.

Aufträge von Morgen
Innerhalb des innovativen Aufgabenspektrums werden immer neue Schwerpunkte wie Regenwasser- Management, Entsiegelung und Renaturierung, Schwimmteiche, Beregnung, Baumpflege mit Seilklettertechnik, Beleuchtung oder naturnahe Gartengestaltung erschlossen. Broschüren und Fachseminare erleichtern Ihnen dabei Ihre fachliche Ausrichtung undSpezialisierung.

Das Signum wird immer bekannter
Nur als Mitglied sind Sie berechtigt, das warenzeichenrechtlich geschützte Signum des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zu führen. Sie profitieren von seiner Signalwirkung in der Öffentlichkeit und zeigen die Anerkennung Ihres Unternehmens als Fachbetrieb.

Vorteil 3 - Ihr Unternehmen im Mittelpunkt

Entscheiden Sie selbst: Vieles nochmal selbst erfinden oder lieber auf Bewährtes zurückgreifen? Unsere Serviceleistungen werden für Sie ständig aktualisiert und ausgebaut.

Mustergültige Vorlagen
Im Betriebsalltag anfallende Arbeiten für Verträge und Formulare erledigen Sie schnell und einfach durch den Einsatz geprüfter Mustervorlagen. Professionelle Arbeitshilfen wie Musterleistungsverzeichnisse, Organisationshandbuch und Musterformulare liegen beim Verband bereit. Den Geschäftsplan können Sie einfach individualisieren und dann für Bankgespräche und zur Kreditgewährung einsetzen.

Unternehmens-Check
Mit dem Unternehmens-Check haben Mitglieder die betriebswirtschaftliche Entwicklung ihres Betriebes immer im Blick. Die exklusive Analyse der Betriebskennzahlen ermittelt Optimierungsmöglichkeiten für die Kostensituation und bietet Impulse zur Steigerung der Produktivität.

Als Unternehmen fit bleiben
Wir organisieren und vermitteln Seminare, die Sie in Ihrem Betrieb weiterbringen. Attraktive Fortbildungen für Unternehmer halten das unternehmerische Wissen auf dem Stand der Zeit und bereiten sie auf neue Märkte vor.

Professionelle Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Ihrem Unternehmen kommen umfassende Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zugute, die vom Berufsverband initiiert und entwickelt werden. Sie erhalten professionelle, branchenspezifische Werbemittel für Ihre persönliche Werbung: ob Infobroschüren für Privatkunden, Standard- Pressetexte, Informationsblätter zu vielen Aufgabengebieten oder Werbegeschenke.

Erfolgreiche Werbung im Internet
Die Fachbetriebssuche auf www.meintraumgarten.de und www.galabau.de lenkt interessierte Kunden direkt zu den Mitgliedsbetrieben. Die Community auf www.mein-traumgarten.de bietet zudem eine niederschwellige Möglichkeit für zielgruppengerechte Onlinewerbung.

Immer auf dem Laufenden sein
Informieren Sie sich durch unsere Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen, Änderungen von Gesetzen und Normen sowie Veranstaltungen im GaLaBau.

Vorteil 4 - Beispielhafter Berufsstand

Bei uns wird viel bewegt: für den Einzelnen und für die ganze Branche. Zum Vorwärtskommen ist Eigeninitiative notwendig – in der kollegialen Gemeinschaft ist das deutlich einfacher.

Wer vertritt Ihre Interessen?
Als Wirtschaftsverband setzen wir uns gezielt für die Belange der Mitgliedsbetriebe ein und sorgen dafür, dass Sie mehr Chancen am Markt erhalten. Sie können sich auf eine aktive Interessenvertretung verlassen, in der Öffentlichkeit ebenso wie im politischen Raum.

Zu den Besten dazu gehören
In den Landesverbänden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues sind die besten Unternehmen unter einem Dach vereint. In Deutschland erwirtschaften die Mitgliedsunternehmen über 60 Prozent des Marktumsatzes. Damit haben sie eine hohe Marktbedeutung, die mit jedem weiteren Mitglied steigt. So kann noch mehr im Sinne der Branche bewegt werden.

Austausch von Mensch zu Mensch
Wenn Unternehmer gefragt werden, weshalb sie Mitglied im Berufsstand sind, kommt häufig als spontane Antwort: "Der Austausch mit Kollegen ist das Beste." Fachlicher Austausch unter Gleichgesinnten bringt neue Ideen ins Unternehmen und fördert den eigenen Erfolg.
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen bei regelmäßigen Treffen im Rahmen von ERFA- oder Regionalgruppen über betriebswirtschaftliche, betriebsorganisatorische und andere Fragestellungen aus

Einfluss nehmen, etwas bewirken
Jedes Verbandsmitglied kann aktiv die Zukunft mitgestalten: Engagement auf regionaler Ebene in Ihrem Einzugsbereich, aber auch auf Landes- oder Bundesebene ist Grundlage für die Zukunftsfähigkeit sowohl der ganzen Branche als auch des einzelnen Mitgliedsunternehmens.

Professionelles Erscheinungsbild
Sie erhalten Basisinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu den brennenden Themen direkt frei Haus: Betriebsführung, Recht und Steuern, Soziales – regelmäßige Mitgliedsinformationen halten Sie auf dem Laufenden. Auch über das Intranet des Verbandes haben Sie Zugriff auf wichtige Fakten und Informationen

Vorteil 5 - Fachkräftesicherung

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs durch die Entwicklung von unterschiedlichsten Konzepten und Maßnahmen zur Generierung und Aktivierung des Fachkräftepotenzials.

Ausbildung für die Zukunft
Wir bringen in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbau e. V. (AuGaLa) seit Jahren die Nachwuchswerbung und die Berufsausbildung zum Landschaftsgärtner auf sehr hohem Niveau voran – für qualifizierte Fachkräfte der Zukunft.

Jobbörse
Die GaLaBau-Jobbörse unterstützt die Mitgliedsbetriebe bei der Suche nach passenden Mitarbeitern. Ob für landschaftsgärtnerische Arbeiten oder für die Verwaltung – auf galabau.de/stellenboerse können offene Stellen zielgruppengenau ausgeschrieben werden.

Mitarbeiterqualifikation
In den branchenspezifischen Seminaren und Workshops der Landesverbände zu gärtnerischen und betriebswirtschaftlichen Themen qualifizieren sich Ihre Mitarbeiter praxisnah, erweitern ihre Kompetenzen und bauen ihre Potenziale zum Wohle Ihres Betriebs aus.

Aufstiegsförderung
Wir beraten Sie zu Ihrer Fort- und Weiterbildung. Die Entwicklung von attraktiven Aufstiegs- und Spezialisierungsmöglichkeiten oberhalb der landschaftsgärtnerischen Ausbildung wird von uns genauso vorangetrieben, wie die Weiterentwicklung der Qualifizierungsstruktur. In der Fortbildung für Meister und Techniker setzen wir uns für ein hohes Niveau ein, damit die Landschaftsgärtner bestens für ihre Leitungs- und Führungspositionen in den Betrieben gerüstet sind.

Vereinbarung von Beruf und Familie
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als familienfreundliches Unternehmen am Personalmarkt positionieren und damit Ihre Attraktivität bei Mitarbeitern erhöhen.

Optimierung der Hochschulausbildung
Wir setzen uns in der Bildungspolitik für mehr Praxisnähe in der Hochschulausbildung ein, damit Sie qualifizierte Absolventen einstellen können.

Vorteil 6 - Tarifliche Abgrenzung zum Baugewerbe

Auch für GaLaBau-Betriebe können tarifliche Regelungen des Baugewerbes Anwendung finden – mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Dies betrifft:

Die Umlageverpflichtung zur SOKA-Bau (derzeit 20,8% der Bruttolohnsumme) sowie
Die Einhaltung des Bau-Mindestlohns (derzeit 12,85 € für ungelernte Kräfte; 15,70 € für Facharbeiter).

Wenn GaLaBau-Betriebe mehr als 50 % der Arbeitszeit in ihrem Betrieb Arbeiten ausführen, die im Rahmentarifvertrag des Baugewerbes aufgeführt sind, gelten die o.g. Verpflichtungen zur SOKA und zum Baumindestlohn. Die SOKA-Beiträge können bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden. Dabei sind folgende Arbeiten aus den Bautarifverträgen für GaLaBau-Betriebe von besonderer Bedeutung:

- Straßenbauarbeiten sowie Pflasterarbeiten aller Art
- Tiefbauarbeiten
- Erdbewegungsarbeiten
(Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten, Sportanlagenbau, Errichtung von Schallschutzwällen, Seitenbefestigungen an Verkehrswegen)
- Drainierungsarbeiten
(Entwässern von Grundstücken und urbar zu machenden Bodenflächen einschließlich der Grabenräumungs- und Faschinierungsarbeiten, des Verlegens von Drainagerohrleitungen (….))

Wenn der GaLaBau-Betrieb
1. im fachlichen Geltungsbereich des „Bundesrahmentarifvertrages Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ tätig ist und
2. mindestens 20 % der Gesamtarbeitszeit im Betrieb Grünarbeiten ausführt (Gestaltung +Pflege) und
3. Mitglied im VGL Niedersachsen-Bremen oder einem anderen GaLaBau-Landesverband des BGL ist,

gelten die vorgenannten Regelungen/Umlageverpflichtungen des Baugewerbes (SOKA, Bau-Mindestlohn) nicht.

Mitglied werden

Das sagen unsere Mitglieder

Unterstützung bei der Fachkräftesicherung:

Vom Kunden als Fachbetrieb erkannt werden:

Netzwerken mit Kolleginnen und Kollegen:

Tarifliche Abgrenzung zum Baugewerbe und zur SOKA Bau:

Hohe Rabatte beim Kauf von Fahrzeugen, Maschinen und Ausstattung:

TOP-Preis-Leistungsverhältnis bei Betriebsversicherungen:

Beratung und Unterstützung bei Fragen und Problemen:

Volker Kreye,
Garten- & Landschaftsbau Kreye GmbH & Co. KG,
27777 Ganderkesee

„Das Beste ist die große Gemeinschaft von
Gleichgesinnten: Der fachliche Austausch mit den
Kollegen hat mich bisher immer weiter gebracht.“

Torsten Spilker,
Garten- und Landschaftsbau Spilker,
26939 Großenmeer

„Ich nutze sehr stark die telefonische Beratung meines Landesverbandes. Viele Fragen zu rechtlichen Dingen kläre ich schnell und einfach mit meinem Ansprechpartner; der mir rechtsverbindlich Auskunft erteilt.“

Aufnahmeverfahren

Jeder privatwirtschaftliche GaLaBau-Betrieb aus Niedersachsen-Bremen kann Mitglied im VGL Niedersachsen-Bremen werden,
wobei die Mitgliedschaft - je nach Qualifikation des Führungspersonals - als ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft möglich ist.

Ordentliche Mitgliedschaft / Außerordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Betriebliche Voraussetzungen:
GaLaBau-Betrieb mit Anteil Grünarbeiten >20% der Gesamtarbeitszeit.

Qualifizierte GaLaBau-Fachkraft (Meister, Techniker, Ingenieur/Bachelor) im Betrieb oder(Ausnahmeregelung - wenn o.g. Voraussetzung nicht gegeben):
Betrieb ist mindestens 5 Jahre am Markt und arbeitet überwiegend mit gelernten Kräften (Landschaftsgärtner)

Nachweis fachgerechter Arbeit anhand mehrerer Referenzobjekte gegenüber einer Fachkommission des VGL

Außerordentliche Mitgliedschaft

Betriebliche Voraussetzungen:
GaLaBau-Betrieb mit Anteil Grünarbeiten >20% der Gesamtarbeitszeit

Keine Voraussetzung hinsichtlich Fachpersonal,

Nachweis fachgerechter Arbeit anhand mehrerer Referenzobjekte gegenüber einer Fachkommission des VGL

Einschränkungen gegenüber ordentlichen Mitgliedern:
- Keine Führung des Verbandslogos
- Keine Nutzung der berufsständischen PR-Kampagne (Motive, Filme, Vorlagen)
- Kein Eintrag ins Online-Unternehmensverzeichnis (www.galabau-nordwest.de und www.mein-traumgarten.de).

Außerordentliche Mitgliedsbetriebe sind von der Sonderumlage für die berufsständische PR-Kampagne befreit, da sie diese nicht nutzen dürfen. Die Verbandsbeiträge entsprechen ansonsten denen der ordentlichen Mitgliedsbetriebe.

Der Mitgliedsantrag wird grundsätzlich immer auf ordentliche Mitgliedschaft gestellt.

Ablauf des Aufnahmeverfahrens
1. Übersendung des Aufnahmeantrages an die VGL-Geschäftsstelle (Mail, Fax, Post)
2. Terminmitteilung für die Besichtigung des Betriebes und mehrerer Referenzobjekte
3. Besichtigung mit Protokoll und Empfehlung ordentliche / außerordentliche Mitgliedschaft oder ggf. einer Nachbesichtigung weiterer Objekte
4. VGL-Präsidium entscheidet auf Basis der im Protokoll gegebenen Empfehlung der Fachkommission über Form der Mitgliedschaft

Kosten

Der Jahresbeitrag errechnet sich für jedes Mitglied nach folgenden Grundlagen:

                                                                              

1. Grundbeitrag entsprechend dem jeweils zu zahlenden Jahresbeitrag
an den Bundesverband Garten- , Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
(BGL):

2. 0,38 % vom Arbeitswert, der der Geschäftsstelle von der SVLFG
gemeldet wurde. Zusätzlich wird aus der Mitteilung der SVLFG die Rubrik


„Arbeitstage Unternehmer“ wie folgt berücksichtigt: 220 Tage = 11.000,00
Euro. Dieser Wert wird dann bei der Bruttolohnsumme berücksichtig. Sollte sich dieser Wert ändern, wird der geänderte Wert berücksichtigt, ebenso erfolgt eine anteilige Berücksichtigung.

Hinweis: Bei der Berechnung des Beitrages wird der Arbeitswert auf 613.550,25 Euro pro Betrieb limitiert. Die Mindestgrenze liegt bei einem Arbeitswert von 20.451,68  Euro.
Damit ergibt sich ein jährlicher Höchstbeitrag von 2.908,49 Euro und ein jährlicher Mindestbeitrag ⁢von 654,72 Euro.

3.  Liegt eine gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Verbänden des
gärtnerischen Produktions- oder Dienstleistungsbereiches vor, so ist dies der
Geschäftsstelle gegenüber durch eine Kopie der Beitragsrechnung und
entsprechenden betrieblichen Angaben nachzuweisen. Die Geschäftsstelle
stellt dann sicher, dass der Beitrag nur auf der Basis des Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbaubetriebes oder dieser Betriebsabteilung
erhoben wird.



Mit der Stellung des Aufnahmeantrages in den Verband wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 255,65 Euro fällig.


577,00 Euro Grundbeitrag

+

0,38 % Bruttolohnsumme 

+

Arbeitstage Unternehmer











__________________________


255,65 Euro Aufnahmegebühr
(einmalig)⁢

Berufsständische Image- und PR-Kampagne

                                                                               

Diese wird durch die Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen und per Umlage finanziert.

Die zweckgebundene Umlage beträgt pro ordentlichem Mitglied des Verbandes 430,00 Euro pro Jahr.

Im Einzelnen sind aus dieser Umlage zu finanzieren:
⁢- Aufwendungen für die Neuerstellung und Weiterentwicklung der Informations-
und Werbemedien für diese berufsständische Kampagne
- Aufwendungen für die Schaltungen von Anzeigen und Beiträgen in den Print-,
Ton- und Bildmedien
- Arbeitsunterlagen für die ‚Ordentlichen Mitglieder’ der Landesverbände zum
Einsatz der Vorlagen der Image- und PR-Kampagne im eigenen Betrieb zur
Verstärkung der Öffentlichkeitswirkung dieser Kampagne.
Mit der Beratung und Konzeption wird der Bundesverband Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau beauftragt.

430,00 Euro / Jahr

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Mitgliedsantrag

Hier finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft als Download!

Antrag auf Mitgliedschaft  PDF  

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Fördermitgliedschaft

Unternehmen, Einzelpersonen und und Institutionen, die sich dem Berufsstand verbunden fühlen, können über unser Kontaktformular formlos eine Fördermitgliedschaft beantragen.

Mit einer Fördermitgliedschaft ist eine Anbindung an den Berufsstand und ein enger Kontakt zu unseren über 400 Mitgliedsbetrieben verbunden.


Vorteile

  • Regelmäßige, aktuelle Informationen über berufsständische Fragen und Verbandsaktivitäten
    Teilnahme an regionalen und überregionalen VGL-Veranstaltungen für Mitgliedsbetriebe (Regional- und Mitgliederversammlungen)
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten des Verbandes
  • Versand von Informationsmaterial an die VGL-Mitgliedsbetriebe als Beilage zum Rundschreiben des Verbandes (per Post oder Mail)
  • Verlinkung als VGL-Partner auf der Verbandshomepage
  • Nutzung des Verbandslogos mit dem Zusatz "Partner des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen"

Der Beitrag entspricht jeweils dem aktuellen Grundbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft und beträgt derzeit 750 € pro Jahr.

Bei einer Fördermitgliedschaft in den norddeutschen Landesverbänden (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen-Bremen) besteht die Möglichkeit von Sonderkonditionen. Sprechen Sie uns gerne an!

Kontaktieren Sie uns!

+49 4 21) 53 64 160
VGL Niedersachsen-Bremen e.V.
Johann-Neudörffer Str. 2
28355 Bremen